In_aller_Kürze

Neuerliche Klauselkontrolle im Exekutionsverfahren?

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der Vorabentscheidung C-724/22, Investcapital, gelangte der EuGH gestützt auf seine bisherige Rsp zum Schluss, dass es mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz vereinbar ist, wenn die Missbräuchlichkeit einer Klausel iSd Klausel-RL 93/13/EWG nach der bereits erfolgten Prüfung im Mahnverfahren nicht neuerlich im Vollstreckungsverfahren überprüft werden kann. Voraussetzung sei, dass eine zumindest summarische Begründung des Titelgerichts vorliegt, warum die Klausel nicht missbräuchlich ist, und der Verbraucher darauf hingewiesen wurde, dass er die Missbräuchlichkeit nicht mehr geltend machen kann, wenn er keinen Rechtsbehelf gegen die Titelentscheidung einlegt. Nicht den Anforderungen des Effektivitätsgrundsatzes entspreche jedoch eine nationale Regelung, die dem Vollstreckungsgericht die Aufnahme von Beweisen zur amtswegigen Prüfung der Missbräuchlichkeit verwehrt, wenn es zur Auffassung gelangt, dass im Mahnverfahren keine effektive Kontrolle stattgefunden hat.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2024/176

15.04.2024
Heft 6/2024