Rechnungswesen

Neuerungen im Bereich der Offenlegung und Zwangsstrafen aufgrund des RÄG 2014

MMMag. Dr. Annette Köll / WP / StB Mag. Bettina Szaurer

Mit der Umsetzung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014)1 kommt es nicht nur zu Änderungen in den Bilanzierungsvorschriften, sondern auch zu Neuerungen im Zusammenhang mit der Offenlegung des Jahres- bzw Konzernabschlusses. Neben den eingeführten Erleichterungen in diesem Bereich, wurde andererseits aufgrund neu eingeführter Berichtspflichten der Umfang der Offenlegungspflichten erweitert. Weiters hat der österreichische Gesetzgeber das RÄG 2014 zum Anlass genommen, das Verfahren zur Erlassung von Zwangsstrafen neu zu regeln. Im nachfolgenden Beitrag werden die wichtigsten Änderungen im Bereich der Offenlegung und Zwangsstrafen dargestellt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2015/60

24.08.2015
Heft 7-8/2015
Autor/in
Annette Köll

MMMag. Dr. Annette Köll ist als Juristin (mit abgelegter Anwaltsprüfung) bei PwC Österreich tätig. Sie berät sowohl als Senior Risk Managerin bei Risk- und Independence-Fragen als auch bei gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen.

Bettina Szaurer

Mag. Bettina Maria Szaurer, WP/StB, ist Partnerin und Leiterin der Fachabteilung Bilanzierungsfragen bei Mazars Österreich. Neben der Leitung der Fachabteilung führt sie Prüfungen von Konzern- und Jahresabschlüssen nationaler und internationaler Mandaten sowie Non-Profit Organisationen und Universitäten durch. Sie ist Mitglied diverser Subarbeitsgruppen des iwp und auch Mitglied der Arbeitsgruppe Rechnungslegung und Prüfung bei der KSW. Sie hält Vorträge bei nationalen und internationalen Fachtagungen sowie Aus- und Weiterbildungsprogrammen und ist als Fachautorin tätig.