Thema - Personalverrechnung

Neues Abgabenmodell für Aushilfskräfte ab 2017/18

Mag. Sabine Sadlo

Hohe Steuern und Abgaben sowie eine komplizierte Nachverrechnung der Sozialversicherungsabgaben machten es gewissen Branchen schwierig, ausreichend temporäre Aushilfskräfte zu Spitzenzeiten zu finden. Ab 2017 soll daher jede Aushilfskraft, die bereits einer Beschäftigung nachgeht und damit vollversichert ist, bis zu 18 Tage pro Kalenderjahr "endbesteuert" aushelfen können. Dabei werden Steuern und Abgaben ab 2017 (vorerst befristet bis 2019) auf rund 30 % gekürzt und pauschaliert. Damit soll es Betrieben - vor allem in der Hotellerie und Gastronomie, aber auch in anderen Dienstleistungsbranchen - erleichtert werden, außergewöhnliche Arbeitsspitzen abzudecken oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu kompensieren.

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Artikel-Nr.
ARD 6532/5/2017

19.01.2017
Heft 6532/2017
Autor/in
Sabine Sadlo

Mag. Sabine Sadlo ist Juristin und Leiterin von Programm & Redaktion im Bereich Steuerrecht von LexisNexis. In dieser Funktion ist sie ua für die „Österreichische Steuerzeitung“ (ÖStZ) verantwortlich und schreibt auch als Autorin speziell zu einkommen- und lohnsteuerrechtlichen Themen.