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Neues Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping - ME

Bearbeiterinnen: Bettina Sabara und Barbara Tuma

Die bisherigen Vollzugserfahrungen bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping haben ua gezeigt, dass die bisherigen Kontrollmöglichkeiten "nachgeschärft" werden müssen, weitere Maßnahmen bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping erforderlich sind und in grenzüberschreitenden Straf- bzw Vollstreckungsverfahren die Zustellung von Verfahrensurkunden und die Vollstreckung des Strafbescheids in bestimmten Fällen nur erschwert oder nicht möglich ist. Dazu wurde auf der europäischen Ebene die sogenannte Durchsetzungsrichtlinie (RL 2014/67/EU) geschaffen, die nun umzusetzen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/174

18.04.2016
Heft 4/2016