Wirtschaftsrecht

Neues zum Private Enforcement

RA MMag. Dr. Clemens Kriechbaumer

Stellungnahme der Generalanwältin zur Zulässigkeit von "umbrella claims"

In einem derzeit beim EuGH anhängigen Verfahren betreffend die privatrechtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Kartellverstößen ("Private Enforcement") hat die Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 30. 1. 2014 dargelegt, dass auch kartellbedingte Preiserhöhungen von nicht am Kartell beteiligten Unternehmen einen Schaden der Kunden dieser Unternehmen darstellen, der gegenüber den Kartellanten geltend gemacht werden kann. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ausführungen der Generalanwältin näher beleuchtet und gewürdigt.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/204

17.04.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Clemens Kriechbaumer

MMag. Dr. Clemens Kriechbaumer ist Rechtsanwalt und Partner bei der PEHB Rechtsanwälte GmbH in 5020 Salzburg.