Steuerrecht

Nochmals: Schadenersatz für den auf der Dienstfahrt beschädigten Pkw

Martin Atzmüller

Ersetzt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen auf einer Dienstfahrt am eigenen Kfz entstandenen Schaden, stellt der Ersatz, zu dessen Leistung der Arbeitgeber in analoger Anwendung des § 1014 ABGB verschuldensunabhängig verpflichtet ist1), beim Arbeitnehmer steuerpflichtigen Arbeitslohn dar2). Nach Ansicht des VwGH ist für die Frage der Steuerbarkeit einer Einnahme im Rahmen des § 25 EStG der Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis maßgebend. Dieser liegt im gegenständlichen Fall vor, weil der Ersatz, denkt man sich das

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 485

01.12.1995
Heft 12/1995
Autor/in

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.