Anmerkung zu 8 Ob 113/06k 1)
Die Abgrenzung zwischen Sondermasseforderungen und Masseforderungen, die aus der allgemeinen Masse zu befriedigen sind, gehörte lange „zu den am allerwenigsten geklärten Fragen des Konkursrechts“2). Der OGH hat in einer aktuellen Entscheidung Kriterien entwickelt, die eine sachgerechte und praktikable Abgrenzung ermöglichen.
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Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.