Arbeitsrecht

Normativer Kollektivvertragswechsel in Mischbetrieben: Zulässigkeit auch von Schlechterstellungen?

RA Dr. Clemens Egermann / RA Dr. Sabine Hauer

Mit 1. 1. 2016 trat der KV für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Österreichs ("GTS-KV") in Kraft, der erstmals nicht nur für Arbeiter-, sondern auch für Angestelltendienstverhältnisse gilt. Daraus ergibt sich für viele Unternehmen die Verpflichtung, die vor dem 1. 1. 2016 einem anderen KV unterliegenden Angestelltendienstverhältnisse in den GTS-KV "umzustufen". Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der KV-Angehörigkeit dieser Arbeitgeber und im Besonderen mit der - auch lohndumpingrelevanten - Frage, ob die normative "Umstufung" in den GTS-KV eine Schlechterstellung der betroffenen Angestellten insb im Hinblick auf die Höhe des Entgelts zur Folge haben kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/371

21.07.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Clemens Egermann

Dr. Clemens Egermann ist Rechtsanwalt und Partner bei Barnert Egermann Illigasch Rechtsanwälte in Wien. Er ist insb auf die Bereiche Arbeits-, Gesellschafts- und Immobilienrecht spezialisiert. Er ist Fachvortragender insb zu Human Resource Management und Arbeitsrecht MOEL und internationales Wirtschaftsrecht an der FH Eisenstadt sowie zur Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Publikationen:

ua Mitautor von Mazal/Risak (Hrsg), Das Arbeitsrecht, System und Praxiskommentar; Mitautor von Societas Europaea, Das Praxishandbuch für Unternehmen in Deutsch und Englisch.

Sabine Hauer

Dr. Sabine Hauer ist Rechtsanwältin bei Barnert Egermann Illigasch Rechtsanwälte GmbH in Wien mit den Schwerpunkten Zivil-, Arbeits- und Immobilienrecht.