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OGH: Änderungskündigung und verschlechternde Versetzung - Zustimmung des BR?

Bearbeiterin: Bettina Sabara

In einer aktuellen Entscheidung hatte der OGH erstmals zur Frage des Versetzungsschutzes bei einer Änderungskündigung Stellung zu nehmen. Spricht der AG eine Änderungskündigung aus, die dann außer Kraft tritt, wenn der AN einer verschlechternden Versetzung zustimmt, so muss er - so der OGH - den BR nicht nur über die Änderungskündigung iSd § 105 ArbVG informieren, sondern auch dessen Zustimmung zur Versetzung des AN iSd § 101 ArbVG einholen. Hat der AG dies verabsäumt und der BR der Versetzung daher nicht zugestimmt, so muss der betroffene AN der Versetzung nicht Folge leisten, auch wenn er zuvor zur verschlechternden Versetzung sein Einverständnis gegeben hat und dadurch der Arbeitsvertrag aufrecht bleibt. OGH 28. 6. 2016, 8 ObA 63/15w.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/395

18.08.2016
Heft 8/2016