IT-Recht Judikatur / OGH / Urheberrecht

OGH: Zur Sperre einer Website nach § 81 Abs 1a UrhG

Bearbeiterin: Veronika Beimrohr

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Artikel-Nr.
jusIT 2014/80

21.10.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Veronika Beimrohr

Mag.a Veronika Beimrohr ist Projektassistentin an der Karl-Franzens-Universität Graz im Fachbereich Recht und IT. Sie beschäftigt sich im Horizon 2020 Projekt TRUESSEC.EU mit europäischen Werten für ICT-Produkte und Dienstleistungen.

Publikationen der Autorin:
Die Entscheidung des OLG Wien im Fall kino.to – eine kritische Stellungnahme zu nicht konkretisierten Sperrverpflichtungen, jusIT 2012/40, 85; Internetsperren zur Durchsetzung des Urheberrechts – Die Entscheidung des EuGH zum Fall UPC Telekabel Wien/kino.to, jusIT 2014/42, 83.