Steuerrecht

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch: Excel-Tabelle nicht ausreichend

Mag. Bernhard Renner

Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht bestimmt. Dem Nachweis steuerrelevanter Fahrten dienende Aufzeichnungen müssen allerdings hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Eine mittels Computerprogramms erzeugte Datei genügt dem nur, wenn nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen sind oder in der Datei selbst dokumentiert oder offengelegt werden. Die Möglichkeit einer Schätzung der Aufwendungen steht dennoch offen.1

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Artikel-Nr.
RdW 2016/166

23.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.