Thema

Personengesellschaftsanteile in der Verlassenschaft

Jochen Bauer, LL.M. / Mag. Maximilian Ableidinger

Das großteils dispositiv gehaltene Recht (§§ 105 ff UGB, §§ 1175 ff ABGB) der Personengesellschaften eröffnet den Gesellschaftern weite gesellschaftsvertragliche Regelungsmöglichkeiten. Das Versterben aktiver Gesellschafter kann daher unterschiedlichste Auswirkungen auf den Bestand der Personengesellschaft, je nach Gesellschafterstellung, gesellschaftsvertraglichen und letztwilligen Regelungen haben. Dem Gerichtskommissär sind damit umfangreiche Nachforschungspflichten aufgetragen, um seinen Belehrungspflichten entsprechend nachzukommen. Ein etwaiger schriftlicher Gesellschaftsvertrag wird daher anzufordern sein. Mangels eines solchen käme die Informationseinholung bei den Erben bzw weiteren Gesellschaftern infrage. Sinnvollen gesellschafts- und erbrechtlichen Regelungen wird sich ein noch gesondert erscheinender Beitrag widmen. Zum Einzelunternehmen in der Verlassenschaft siehe bereits Zak 2024/44, 27.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/78

19.02.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Jochen Bauer

Jochen Bauer, LL.M., ist Notarsubstitut in Retz im Notariat Mag. Harald Oppeck.

Maximilian Ableidinger

Mag. Maximilian Ableidinger ist Notarsubstitut bei nhp notare in 1010 Wien.