Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Prüfung des Vorliegens einer konkreten Berufskrankheit durch Arbeits- und Sozialgericht

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In Abkehr von seiner bisherigen stRsp vertritt der OGH nunmehr die Auffassung, dass gegen die bescheidmäßige Ablehnung der Anerkennung einer Krankheit als konkrete Berufskrankheit durch den Unfallversicherungsträger Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhoben werden kann. Dieses hat eigenständig, insb auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu prüfen, ob im Einzelfall eine Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist. OGH 15. 3. 2016, 10 ObS 125/15b.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2016/233

17.05.2016
Heft 5/2016