Revision und Kontrolle

Prüfung sonstiger Unternehmensberichte (KFS/PE 32)

MMMag. Dr. Annette Köll / WP Dr. Aslan Milla

Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, mit der Aufstellung ihres Jahres- oder Konzernabschlusses zusätzlich zum Lagebericht weitere Berichte (sonstige Unternehmensberichte) aufzustellen und zu veröffentlichen. Daraus resultieren auch für den Abschlussprüfer erweiterte Aufgaben. Die vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer am 20. Juni 2022 beschlossene Stellungnahme "Prüfung sonstiger Unternehmensberichte"1 (KFS/PE 32) erläutert die neuen Pflichten des Abschlussprüfers in diesem Zusammenhang.

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/67

22.12.2022
Heft 12/2022
Autor/in
Annette Köll

MMMag. Dr. Annette Köll ist als Juristin (mit abgelegter Anwaltsprüfung) bei PwC Österreich tätig. Sie berät sowohl als Senior Risk Managerin bei Risk- und Independence-Fragen als auch bei gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen.

Aslan Milla

WP Dr. Aslan Milla ist Mitglied des österreichischen Beirats für Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung (AFRAC) sowie des Instituts für Facharbeit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) und leitet den dort eingerichteten Fachsenat für Abschlussprüfungen und sonstige Zusicherungsleistungen. Er ist Partner bei PwC, verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nationaler und internationaler Mandanten und bei der Einrichtung von Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie in Fragen der Rechnungslegung.