Thema

Rätselhaftes Vorkaufsrecht im WGG

Dr. Christian Prader

Mit der WGG Novelle 2016 wurde durch Einfügung von § 15g WGG ein Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) für den Zeitraum von zehn Jahren geschaffen. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass bei Weiterveräußerung innerhalb eines zehnjährigen Spekulationszeitraums die Differenz zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert der GBV zufließt. Diese Neuregelung klingt recht einfach, wie zumeist im Wohnrecht liegt der Haken aber im Detail. Einige der sich aufdrängenden Fragen werden im folgenden Beitrag erörtert.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/161

22.03.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.