Arbeitsrecht

Rationalisierungen und der Bestandschutz beim Betriebsübergang

Von RAA MMag. / Ralf Peschek

Im Rahmen der Rationalisierung von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen muß aus betriebswirtschaftlichen Gründen häufig Personal abgebaut werden, weil Arbeitsplätze wegfallen. Wenn diese Maßnahmen in Verbindung mit einem Wechsel des Arbeitgebers stehen, kann der Personalabbau in Konflikt mit den Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang kommen. Der Beitrag geht insbesondere der Frage nach, ob das Rationalisierungskonzept eines Betriebserwerbers bereits vom Betriebsveräußerer umgesetzt werden kann, indem dieser unter Berufung auf das Rationalisierungskonzept rechtswirksame Kündigungen aussprechen kann.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 80

15.02.1997
Heft 2/1997
Autor/in
Ralf Peschek

RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M., ist Experte für HR-relevante Rechtsfragen. Er ist Partner bei Wolf Theiss und Leiter deren internationaler Praxisgruppe für Arbeitsrecht in 13 CEE und SEE Ländern. Seit 2022 ist er der österreichische Vertreter im Management Board der EELA (European Employment Lawyers Association). Er beschäftigt sich in seiner Praxis mit Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Restrukturierungen und Sozialplänen, Managerhaftung, Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmern, der Vertretung von Klienten vor Gerichten und Behörden und Pensions- und Vergütungsthemen.