Mit 1. 1. 2016 ist das neue Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs-und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - BStFG 2015) in Kraft getreten.
Das BStFG 2015 gliedert sich in sechs Abschnitte:1
Im ersten Abschnitt sind die Legaldefinitionen und Grundsätze der Gründung sowie Geschäftsführung, Vertretung sowie Art und Umfang einer notwendigen Kuratorbestellung vorgesehen.
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