Thema

Rechtsanspruch und fehlende Zweckwidmung als Voraussetzungen für die Einbeziehung einer Leistung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage?

Mag. Wolfgang Kolmasch

Der OGH begründet seine Rsp, nach der regelmäßige freiwillige Unterstützungsleistungen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage fallen, mit dem fehlenden Rechtsanspruch auf die Leistung und deren Widmung für Zwecke des Unterhaltspflichtigen. Um allgemein tragfähige Kriterien für die Unterhaltsbemessung handelt es sich dabei allerdings nicht.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/584

09.09.2014
Heft 16/2014
Autor/in
Wolfgang Kolmasch

Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig, Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen. Ua ist er an zwei ABGB-Kommentaren beteiligt sowie Autor des Standardwerks „Unterhaltsrecht“ und des „Jahrbuch Zivilrecht“.