ZIK aktuell

Reformvorhaben

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

1. Die Regierungsvorlage zu einer mit 1. 1. 2016 in Kraft tretenden Gerichtsgebühren-Nov 2015 (GGN 2015), 901 BlgNR 25. GP, war bei Redaktionsschluss beschlossen. Sie bringt zahlreiche Änderungen im GGG, die auch Insolvenzverfahren betreffen:

Die neuen Abs 4 und 5 des § 3 GGG kodifizieren bislang verstreut geregelte Grundsätze (ErläutRV 901 BlgNR 25. GP 6), wonach Rechtsmittelgebühren nur ein Mal zu entrichten sind.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/269

30.12.2015
Heft 6/2015