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Regress und Aufrechnung bei Inanspruchnahme eines insolvenzbedingt ausgeschiedenen Gesellschafters einer O(E)G

Dr. Wolfgang Fichtinger, BSc (WU)

Anmerkungen zu OGH 6 Ob 144/14s1

Scheidet ein Gesellschafter aus einer O(E)G aus, so hat er einen schuldrechtlichen Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft; im Fall des § 142 HGB bzw UGB richtet sich dieser gegen den verbleibenden Gesellschafter, auf den das Gesellschaftsvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Aufgrund des bei der Auseinandersetzung geltenden Prinzips der Gesamtabrechnung kommt der OGH zum Ergebnis, dass der ausgeschiedene Gesellschafter im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte für Gesellschaftsschulden seinen Regressanspruch nicht gesondert gegen seine ehemalige Mitgesellschafterin geltend machen kann.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/272

30.12.2015
Heft 6/2015
Autor/in
Wolfgang Fichtinger

Dr. Wolfgang Fichtinger ist Rechtsanwaltsanwärter bei Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft und Lektor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Publikationen:

Das Zahlungsdienstegesetz, JAP 2009/2010, 176 (gemeinsam mit Schopper); Die Zulässigkeit von Lösungsklauseln für den Insolvenzfall nach dem IRÄG 2010, insbesondere bei Kreditgeschäften, ÖBA 2010, 818 (gemeinsam mit Foglar-Deinhardstein); Anm zu 3 Ob 107/11y, EvBl 2012/5, 36; Negative Immissionen – Judikaturüberblick und ausgewählte Fragen, Zak 2012/249, 123; Internationale Zuständigkeit bei Kapitalanlagedelikten, Zak 2012/658, 347.