Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Resch, Mobile Work in Gestalt eines freien Dienstvertrags? RdW 2023/655, 880

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Arbeiten in Form von Mobile Work (etwa Workation) muss arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften entsprechen. Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen einzelne Phasen von Mobile Work im Rahmen eines freien Dienstvertrages ausgeführt werden können. Laut Resch wäre es denkbar, die Flexibilisierungswünsche von Arbeitnehmern dadurch zu erfüllen, dass für die Dauer von längeren Phasen von Mobile Work der Arbeitsvertrag unterbrochen und für die Dauer der Arbeit in Form von Mobile Work ein freier Dienstvertrag abgeschlossen wird. Vorteil dieser Konstruktion sei die Nichtgeltung arbeitszeitrechtlicher Schranken. Auch wäre es möglich, in Bezug auf die Ansprüche, den ehemaligen Arbeitnehmer weitestgehend so zu stellen wie einen echten Arbeitnehmer. Dies werde etwa bei Anstellungsverträgen von Vorständen, in denen das AngG als lex contractus ausdrücklich vereinbart wird, schon lange so praktiziert. Im Fall eines freien Dienstvertrages müsse beachtet werden, dass auch in tatsächlicher Hinsicht der Vertrag ohne persönliche Abhängigkeit abgewickelt wird.

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Artikel-Nr.
ARD 6887/18/2024

21.02.2024
Heft 6887/2024