Arbeitsrecht

Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

Gunter Mayr

Zahlt der Autor einem Verlag für die Veröffentlichung seines Werkes eine Druckbeihilfe und gewährt der Verlag bei Erreichen eines bestimmten Buchabsatzes die Druckbeihilfe zurück, dann ist es nach BFH ohne Bedeutung, ob die Rückzahlung aufschiebend oder auflösend bedingt vereinbart wird; denn wirtschaftlich betrachtet unterscheiden sich die Rückzahlungsbedingungen nicht. Droht daher dem Verlag die Rückzahlung, so sei generell eine Rückstellung zu bilden; der Ansatz einer Rückstellung für geminderte künftige Gewinne überzeugt jedoch nicht.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 624

15.09.1999
Heft 9/1999
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.