Thema - Sozialversicherungsrecht

SARS-Cov-2 (COVID-19) in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Überblick.

Dr. Andreas Streibel

Ausgehend von den höchstgerichtgerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre soll dieser Beitrag die dogmatischen Besonderheiten im unfallversicherungsrechtlichen Umgang mit COVID-19 erörtern: So verneinte der OGH erst jüngst bei einer Ansteckung das Vorliegen eines Arbeits- oder Dienstunfalls. Weitere Entscheidungen hatten die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Infektionskrankheit als Berufskrankheit zum Inhalt. Die Frage der Anerkennung ist nicht nur in der Unfallversicherung von Bedeutung. In der Pensionsversicherung sieht § 235 Abs 3 lit a ASVG den Entfall der Wartezeit für eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Todes vor, wenn der Versicherungsfall die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nach dem ASVG oder B-KUVG und BSVG ist; dasselbe gilt für den Anspruch von Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung (§§ 143a iVm 255b ASVG).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6895/5/2024

17.04.2024
Heft 6895/2024
Autor/in
Andreas Streibel

MMag. Dr. Andreas Streibel, Studium der Geistes- und Rechtswissenschaften; Ausbildung zum Rechtsanwalt; Rechtsreferent in der Hauptstelle Leistungs- und Sozialrecht bei der Pensionsversicherungsanstalt (Wien).