In aller Kürze

Satzung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 4. 2016 (bei monatlicher Lohnzahlung) bzw ab 4. 4. 2016 (bei wöchentlicher Lohnauszahlung) der "Kollektivvertrag - Vereinbarung betreffend die Lohntabellen zum KV für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum KV für das grafische Gewerbe Österreichs", KV 137/2016, zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung), die vom KV-Grafisches Gewerbe erfasst sind, sowie persönlich für alle Arbeitgeber, die grafische Erzeugnisse regelmäßig unter Anwendung von in grafischen Unternehmungen üblichen Verfahren herstellen, und deren Arbeiter, Lehrlinge und Angestellte. (BGBl II 2016/85)

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Artikel-Nr.
ARD 6498/1/2016

12.05.2016
Heft 6498/2016