Thema

Schadenersatzrechtliche Gleichstellung von "wrongful birth" und "wrongful conception"

Mag. Dr. Daniel Prisching / Mag. Bernhard Sommer

Erwägungen zu 3 Ob 9/23d = Zak 2024/57, 35

Mit der E 3 Ob 9/23d1 vom 21. 11. 2023 gab ein verstärkter Senat des OGH die strikte Unterscheidung zwischen wrongful conception und wrongful birth auf und stellte klar, dass in beiden Fallkonstellationen der gesamte finanzielle Unterhaltsaufwand als Schaden iSd § 1293 ABGB zu qualifizieren ist. Der Beitrag beschäftigt sich fallbezogen mit den Voraussetzungen für die Befassung eines verstärkten Senats und gibt zudem einen Überblick über ausgewählte materiell-rechtliche Implikationen der Entscheidung.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/180

15.04.2024
Heft 6/2024
Autor/in
Daniel Prisching

Mag. Dr. Daniel Prisching ist selbstständiger Rechtsanwalt in Graz. Zuvor war er als Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht an der Universität Graz tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Zivilrecht, insb im Arzthaftungs- und Schadenersatzrecht, sowie im Zivilverfahrensrecht.

Bernhard Sommer

Mag. Bernhard Sommer ist Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der JKU Linz.