Literaturübersicht / Schuldrecht

Schbanov, Untersagung der Bauführung durch einstweilige Verfügung, ecolex 2016, 386.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Zusage einer Gebäudemaximalhöhe, die während der Bauverhandlung erfolgte, um die Rücknahme baurechtlicher Einwendungen des Nachbarn zu erreichen, hat der OGH in 8 Ob 18/15b = Zak 2015/287, 159 auch als privatrechtliche Verpflichtung qualifiziert, die eingeklagt und mit einstweiliger Verfügung nach § 381 Z 1 EO gesichert werden kann. Der Autor kritisiert diese Entscheidung. Er geht davon aus, dass Zusagen in Bauverhandlungen nach dem Parteiwillen regelmäßig keine über das Verwaltungsverfahren hinausgehende Bedeutung haben sollen. Dass damit konkludent auch ein zivilrechtlicher Vertrag abgeschlossen werden sollte, könne nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/335

24.05.2016
Heft 9/2016