Da die Leihmutterschaft in Österreich nicht zulässig ist (§ 143 ABGB, § 2 und § 3 FMedG), weichen österreichische Wunscheltern vermehrt in andere Staaten aus (etwa USA und Ukraine). Der Autor befasst sich mit den rechtlichen Folgeproblemen und geht dabei insb auf die grundrechtliche Bewertung durch den EGMR, den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch das Kind, das Personenstandsrecht sowie das Abstammungsrecht ein. In Bezug auf die Abstammung vertritt er die Ansicht, dass eine ausländische Gerichtsentscheidung, in der die rechtliche Elternschaft der Wunscheltern festgestellt wird, in Österreich ebenso analog § 91a AußStrG anzuerkennen ist wie entsprechende Geburtsurkunden oder Registereintragungen. Die Anerkennung der rechtlichen Elternschaft der Wunscheltern verletze nicht den österreichischen ordre public.
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