Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Kreditschutz

Schumacher, Ausfallsbürge und materielle Insolvenz, RdW 2016/236, 307

Bearbeiter: Werner Leber

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Haftung des Ausfallsbürgen eintritt, insb ob er dann, wenn der Hauptschuldner bloß materiell insolvent ist, dem Gläubiger unmittelbar haftet. Ebenso wird erörtert, wie sich die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Kostendeckung auf die Inanspruchnahme des Ausfallsbürgen auswirkt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/133

30.06.2016
Heft 3/2016