Aktuelles / Unionsrecht

Solvabilität II: Leitlinien für die Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern

Bearbeiter: Mag. Alexander Peschetz

Am 23. 10. 2015 veröffentlichte die EIOPA basierend auf Art 162 und 171 der Richtlinie 2009/138/EG2 Leitlinien für die Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern,3 die für die Beaufsichtigung durch die FMA von Relevanz sind. Allerdings verzögerte sich die Veröffentlichung der Sprachfassungen dieser Leitlinien, sodass die Frist der FMA zur Abgabe einer "Comply or Explain"-Meldung erst am 30. 5. 2016 endet.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/123

15.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Alexander Peschetz

Mag. Alexander Peschetz ist fachlicher Leiter der WiEReG Registerbehörde und Experte für Geldwäscheprävention des Bundesministeriums für Finanzen. Er zeichnete sich verantwortlich für die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie für den Finanzmarkt (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Zudem ist er Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.