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Sowohl Ansprüche auf Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen gem § 17 WGG als auch von Betriebskostenguthaben sind im nachfolgenden Bestandgeberkonkurs nur Konkursforderungen

RA Dr. Edmund Roehlich

In seinem jüngst ergangenen Erk vom 30. 8. 2007, 8 Ob 166/06d hat der OGH unmissverständlich klargestellt, dass im Konkurs des Bestandgebers sowohl der Rückzahlungsanspruch eines vor Konkurseröffnung geleisteten Finanzierungsbeitrages gem § 17 WGG als auch die Forderung aus einer sich auf einen Zeitraum vor Konkurseröffnung beziehenden Betriebskostenabrechnung jeweils nur eine Konkursforderung und nicht eine Masseforderung ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2007/297

02.01.2008
Heft 6/2007
Autor/in
Edmund Roehlich

Dr. Edmund Roehlich, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Partner der Proksch & Partner Rechtsanwälte OG, Insolvenzverwalter in Wien, Vortragender für Exekutions- und Insolvenzrecht in der Notariatsakademie.

Publikationen (zuletzt): Zahlung zur Insolvenzabwehr und nachträgliche Anfechtung, ZIK 2017/168, 131.