Der Autor geht auf die rechtliche Einordnung der Vertrauensschadensversicherung für rechtsberatende Berufe und die daraus resultierenden Rechtsfolgen ein. Ua zeigt er auf, dass es sich um eine Versicherung auf fremde Rechnung handelt, weil die jeweilige Kammer als Versicherungsnehmer auftritt, und ein Treuhandverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und den versicherten Klienten besteht.
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