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Stammhaus und Betriebsstätte: Wer bekommt was vom Kuchen und wie erfolgt die Abbildung in der Buchhaltung?

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Birgit Marchhart, M. A. / StB Mariola Furtak, MSc.

Sollten Sie anhand einer Analyse (siehe RWP 2021/25) zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Sie eine ertragsteuerliche Betriebsstätte begründen, welche in einem anderen Land zu einer beschränkten Steuerpflicht führt, stellt sich in einem nächsten Schritt die Frage, welches Ergebnis in welchem Staat besteuert wird. Damit einher geht auch die buchhalterische Erfassung, damit die jeweiligen Ergebnisse einfach und ohne größeren Aufwand ermittelt werden können.

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Artikel-Nr.
RWP 2021/26

14.12.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Birgit Marchhart

Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Mariola Furtak

Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.