BGBl I 2020/28, ausgegeben am 5. 5. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (6. COVID-19-Gesetz)
Mit dem 6. COVID-19-Gesetz kommt es zu einigen Änderungen im AlVG und FLAG. So wird ua die Höhe der für den Zeitraum 16. 3. 2020 bis einschließlich 30. 9. 2020 gebührenden Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht. Im FLAG wurde ua eine Verlängerung der Familienbeihilfe über das 24. bzw 25. Lebensjahr hinaus normiert, wenn der Studienbetrieb beeinträchtigt ist. Die Änderungen im AKG betreffen ua die Schaffung einer Möglichkeit, dass Kollegialorgane ihre Beschlüsse auch im Umlaufweg fassen können.
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