BGBl I 2020/31, ausgegeben am 5. 5. 20200
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (9. COVID-19-Gesetz)
Durch die mit dem 9. COVID-19-Gesetz vorgenommenen Gesetzesänderungen erfolgen insbesondere Klarstellungen im Bereich der arbeitsrechtlichen Freistellung von Risikogruppen sowie notwendige Maßnahmen Leistungsrecht. Konkret sind im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen worden:
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