BGBl I 2020/32, BGBl I 2020/34, BGBl I 2020/36, alle ausgegeben am 5. 5. 2020
Neben den für den Personalbereich primär relevanten COVID-19-Gesetzen, wie dem 9. COVID-19-Gesetz, das ua Klarstellungen zu den Risikogruppen enthält (siehe ARD 6699/16/2020) und dem 6. COVID-19-Gesetz, das ua die Erhöhung der Notstandshilfe und Anpassungen bei der Altersteilzeit regelt (siehe ARD 6699/15/2020), werden im Folgenden weitere COVID-19-Gesetze kurz dargestellt, die ua Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, Bundespflegegeldgesetz und im Härtefallfondsgesetz bewirken. Die gesetzlichen Änderungen traten allesamt mit 6. 5. 2020 in Kraft.
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