Thema - Arbeitsrecht

Brennpunkt Urlaub: Die Urlaubsvereinbarung während der Corona-Krise

Mag. Birgit Vogt-Majarek / Mag. Sascha Springer

Aufgrund der Corona-Krise werden in diesem Sommer trotz diverser Lockerungen im Inland und Öffnung der Grenzen zu den Nachbarländern Österreichs viele Urlaube ins Wasser fallen. Vor allem Fernreisen werden zT storniert werden müssen, weil die Grenzen (noch) gesperrt sind, der Flugverkehr noch eingeschränkt ist oder weiterhin Quarantänemaßnahmen bei der Einreise ins geplante Urlaubsland oder retour bestehen. Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche sowie Arbeitnehmer stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie mit bereits vereinbarten Urlauben umzugehen ist, wenn (Fern-)Reisen coronabedingt nicht angetreten werden können, weil Hotels geschlossen bleiben/Flüge ausfallen bzw Reisebeschränkungen bestehen. Zusätzlich weiß niemand, wann die Krise vorbei ist und wann Urlaube wieder sorgenfrei angetreten werden können, weshalb Unsicherheiten beim Abschluss neuer Urlaubsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehen, Arbeitgeber aber trotz bzw gerade wegen Corona (und der damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen) großes Interesse am Verbrauch von Urlaub durch die Dienstnehmer im aktuellen (Urlaubs-)Jahr haben. In der Praxis bewältigen Unternehmen die beschriebenen Interessengegensätze sehr unterschiedlich. Der folgende Beitrag liefert einen Leitfaden zu den erwähnten Themen und zeigt mögliche Lösungen auf.

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Artikel-Nr.
ARD 6703/4/2020

18.06.2020
Heft 6703/2020
Autor/in
Birgit Vogt-Majarek

Mag. Birgit Vogt-Majarek ist Gründungspartnerin von Schima Mayer Starlinger (www.sms.law) und war zuvor seit 2004 Partnerin von KSW. Sie leitet mit Georg Schima das Arbeitsrechtsteam, das zu den größten in Österreich zählt. Birgit Vogt-Majarek berät und vertritt nationale und internationale, private sowie öffentliche Unternehmen in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Ferner berät sie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis zur Beendigung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen betreffend Restrukturierungen, Betriebsverfassungsrecht, grenzüberschreitenden Personaleinsatz, Compliance, Arbeitszeitrecht sowie Datenschutz.

Sascha Springer

Mag. Sascha Springer ist Rechtsanwaltsanwärter der Kanzlei Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH in Wien. Er ist schwerpunktmäßig im nationalen und internationalen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tätig und berät sowohl kleine als auch große Unternehmen zu gerichtlichen und außergerichtlichen Themen.