Aus den Behörden / BMAFJ und BMF

Informationen zur Abrechnung der Kurzarbeit in der Personalverrechnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

www.bmafj.gv.at bzw Info des BMF vom 12. 6. 2020, 2020-0.364.195

Viele Unternehmen haben von der Möglichkeit der Corona--Kurzarbeit Gebrauch gemacht, um in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihre Mitarbeiter nicht kündigen zu müssen. In der Personalverrechnung waren jedoch zunächst zahlreiche Fragen offen, die eine endgültige Abrechnung der vom Arbeitgeber seinen kurz arbeitenden Arbeitnehmern gewährten Kurzarbeitsunterstützung bislang nicht möglich machte. Nunmehr wurde auf der Homepage des Arbeitsministeriums ein von Experten erstellter "Leitfaden Personalverrechnung" für die COVID-19-Kurzarbeit sowie die Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle veröffentlicht. Auch das BMF hat seine Info zur (lohn-)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit überarbeitet.

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Artikel-Nr.
ARD 6704/13/2020

25.06.2020
Heft 6704/2020