BGBl I 2020/51, ausgegeben am 17. 6. 2020
➜ zum Initiativantrag 528/A BlgNR 27. GP
siehe ARD 6700/18/2020
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
Mit dem COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/12, ARD 6691/15/2020, wurden die Anforderungen für die Kurzarbeitsbeihilfen iZm dem Coronavirus gelockert und wurde gesetzlich vorgesehen, dass die Richtlinie des AMS-Verwaltungsrats etwa für Kurzarbeitsfälle iZm COVID-19 erhöhte Pauschalsätze vorsehen kann. Durch das 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/16, ARD 6692/14/2020, kam es zu weiteren Anpassungen in § 37b AMSG.
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