BGBl I 2020/48, ausgegeben am 17. 6. 2020
➜ zum Initiativantrag 537/A BlgNR 27. GP
siehe ARD 6700/20/2020
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19. COVID-19-Gesetz)
Das 19. COVID-19-Gesetz beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus in der Gastronomie. Einerseits mussten die Betriebe sehr lange geschlossen bleiben und andererseits werden die Wirte die Auswirkungen noch länger stark spüren. Mit dem "Wirtshaus-Paket" wurde ein Maßnahmenbündel bestehend aus steuerlichen Entlastungen, Unterstützungen sowie Anreizen zur Steigerung des Konsums geschnürt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.