BGBl I 2020/60, ausgegeben am 7. 7. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird
Zur Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, soll - zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen - ein ermäßigter Steuersatz iHv 5 % in diesen Bereichen befristet (im Zeitraum ab 1. 7. 2020 bis 31. 12. 2020) eingeführt werden.
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