In aller Kürze

21. COVID-19-Gesetz - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Die Ergänzung des Berechtigungsumfangs der Bilanzbuchhalter iSd § 1 Abs 1 BiBuG 2014 ermöglicht es dieser Berufsgruppe ab 20. 5. 2020 Anträge auf Zuschüsse einzubringen, die einem Unternehmen auf Grundlage des ABBAG-Gesetzes - also vom COVID-19-Krisenbewältigungsfonds - gewährt werden. Es wurde auch eine Sunset Clause, auslaufend mit 31. 8. 2021, für die Vertretung in Beihilfeangelegenheiten in Zusammenhang mit Fixkostenzuschüssen verankert. (BGBl I 2020/97)

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Artikel-Nr.
ARD 6711/3/2020

13.08.2020
Heft 6711/2020