BGBl I 2020/71, ausgegeben am 24. 7. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden
Die vorliegende Gesetzesnovelle soll dazu dienen, Nachteile infolge der COVID-19-Krise besser bewältigen zu können. Dies geschieht etwa durch eine zusätzliche finanzielle Abgeltung für arbeitslose Personen in Form einer Einmalzahlung, auch die Familienbeihilfe wird in Form einer Einmalzahlung erhöht. Weiters wird jenen Personen, die eine konkrete berufliche Ausbildung während der Pandemie nicht abschließen konnten, eine Nachholung des Abschlusses erleichtert, in dem befristet für diesen Zweck die gewährte finanzielle Existenzgrundlage (Fachkräftestipendium bzw Weiterbildungsgeld) verlängert werden kann.
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