Initiativantrag 5. 11. 2020, 986/A BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden sollen
Mit der vorgeschlagenen Änderung in § 1503 Abs 15 ABGB wird in Folge der COVID-19-Krisensituation und der dazu getroffenen gesetzlichen Maßnahmen vorgesehen, dass die mit BGBl I 2017/153, ARD 6575/16/2017, getroffene Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten um ein halbes Jahr verschoben wird und erst mit 1. 7. 2021 in Kraft treten soll.
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