Aktuelles

Strafbarkeitslücke im Bilanzstrafrecht für (Mitarbeiter von) Prüfungsgesellschaften

RA Dr. Thomas Wenger

Karollus und Wolkerstorfer1 haben jüngst herausgearbeitet, dass der neue § 163b StGB (Unvertretbare Berichte von Prüfern bestimmter Verbände) mangels einer entsprechenden Erstreckungsklausel nicht anwendbar ist, wenn eine Prüfungsgesellschaft (und nicht eine natürliche Person) zum Prüfer (Abschlussprüfer, Gründungsprüfer etc) bestellt ist, und dass das strafrechtliche Analogieverbot verbietet, diese offenbar unbeabsichtigte Gesetzeslücke zu füllen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/32

25.05.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Thomas Wenger

Mag. (rer.soc.oec.) Dr. (iur.) Thomas Wenger ist Rechtsanwalt und seit 1994 Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Mergers & Acquisitions. Er ist seit 1999 Mitherausgeber der Zeitschrift RWZ Recht, Rechnungswesen und Autor zahlreicher Publikationen, vor allem auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.