Im Februar 2015 wurde eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums beauftragt, notwendige Änderungen des StGB herauszuarbeiten. Daraufhin wurde das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 am 7. 7. 2015 durch den Nationalrat beschlossen. Die Änderung sieht eine grundlegende Modernisierung des StGB, eine Neugewichtung und Präzisierung der Strafandrohungen sowie Änderungen des Gesellschaftsrechts vor.1
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Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.
Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.