In aller Kürze

SV-Beiträge für Auslandseinkommen in der Steuererklärung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Grundsätzlich sind die Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung Werbungkosten. Stehen diese SV-Beiträge im Zusammenhang mit in Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreien Einkünften (DBA mit Befreiungsmethode), dann vermindern diese SV-Beiträge nicht das österreichische Einkommen, sondern lediglich die für den Progressionsvorbehalt zu berücksichtigenden Auslandseinkommen. Dies erfolgt auch in der Lohnabrechnung in Österreich so, dass die SV-Beiträge für die Auslandseinkünfte am Lohnzettel L8 (DBA-Befreiung) abgezogen werden. Aufgrund höchstgerichtlicher Rechtsprechung wurden durch den LStR-Wartungserlass 2023 die LStR in Rz 244a nun aber ergänzt. Wenn nämlich die SV-Beiträge im Ausland nicht bei der Ermittlung der dortigen Besteuerungsgrundlage abgezogen werden können, dann dürfen diese SV-Beiträge von den österreichischen Einkünften - anstatt nur bei den Progressionseinkünften - abgezogen werden, was steuerlich natürlich günstiger ist. Es ist allerdings nachzuweisen, dass im Ausland die SV-Beiträge nicht abgezogen werden konnten. ( Quelle: www.entsendung.at, News vom 15. 1. 2024)

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Artikel-Nr.
ARD 6885/4/2024

07.02.2024
Heft 6885/2024