In aller Kürze

SV-Meldungen zum Jahreswechsel

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel sind neben den laufend zu übermittelnden Meldungen zusätzlich folgende Meldungen zu erstatten:

Lohnzettel Finanz mittels ELDA bis Ende Februar 2024Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988 für freie Dienstnehmer (statt eines Lohnzettels) bis Ende Februar 2024Schwerarbeitsmeldung für 2023 mittels ELDA an den Krankenversicherungsträger bis spätestens Ende Februar 2024

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Artikel-Nr.
ARD 6886/4/2024

14.02.2024
Heft 6886/2024