Die Betriebsprüfung

Systemkontrolle und Formalprüfung

Erich Huber

Vor Beginn der tatsächlichen Überprüfung und Verprobung einer Buchführung sind die Kontrolle des Erlöserfassungssystems in Verbindung mit der Prüfung des Formalzustandes der Bücher und Aufzeichnungen unverzichtbare Ausgangspunkte für die Beurteilung der sachlichen Richtigkeit der Buchführung.

Der Beginn der tatsächlichen Prüfungstätigkeit bei einer Betriebsprüfung (in der Folge BP) besteht im Feststellen und Festhalten des Formalzustandes der Buchführung (in der Folge BF). Danach wendet sich der Prüfer der Untersuchung der materiellen Richtigkeit zu. Hiezu dienen verschiedene Plausibilitätskontrollen, die allgemein unter dem Gesamtbegriff “Verprobung" gesehen werden und die prüfen sollen, ob die Angaben des StPfl richtig sein können und ob alle Geschäftsfälle verbucht sind1).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/953

01.10.2003
Heft 19/2003
Autor/in
Erich Huber

Erich Huber ist Projektleiter für neue Prüfungstechnik im Risiko-, Informations- und Analysezentrum (BMF, SZK), Seminarkoordinator und Trainer für Prüfungstechnik an der Bundesfinanzakademie in Wien und Gastdozent an der deutschen Bundesfinanzakademie in Brühl. Publikationen in in- und ausländischen Fachzeitschriften. Monografie „die neue Prüfungstechnik in der BP.