Artikelrundschau Februar 2016 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Tätige Reue im Bilanzstrafrecht (Schrank/H. Schlager, RWZ 2016/15, S. 70)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue ermöglicht es in bestimmten Fällen, strafbares Verhalten nachträglich zu "sanieren" und ist damit das strafrechtliche Pendant zur Selbstanzeige im Steuerrecht. Seit 1. 1. 2016 ist es nach dem neuen § 163d StGB nun auch bei einzelnen Tathandlungen der neuen Bilanzdelikte möglich, tätige Reue zu üben. Der Beitrag widmet sich der genaueren Betrachtung dieser neuen Reuemöglichkeit.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/318

15.04.2016
Heft 8/2016