Aktuelles

Teilpension - die "erweiterte Altersteilzeit"

Dr. Daniela Mühlberger

Im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2015/106, ausgegeben am 13. 8. 2015) wurde eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) veröffentlicht. Ziel dieser Novelle ist es, die sv-pflichtige Beschäftigung älterer Dienstnehmer mittels Teilpension (= "erweiterte" Altersteilzeit) aufrechtzuerhalten.

Umgesetzt wird dieses Ziel in der Form, dass Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern aufgrund einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben.

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Artikel-Nr.
PVP 2015/62

24.09.2015
Heft 9/2015
Autor/in
Daniela Mühlberger-Spicker

StB Dr. Daniela Mühlberger-Spicker ist Juristin, Steuerberaterin und dipl. Lohn- und Gehaltsverrechnerin. Sie ist Expertin in arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Bundesrechenzentrum; Fachjournalistin (seit 2006: Autorin beim Finanzjournal, seit 2009: Redakteurin bei der Personalverrechnung für die Praxis).